Von 0 auf …
in wenigen Worten
EHER LERNEN SCHWEINE FLIEGEN!
Es
ist
auf
jeden
Fall
ein
markiger
Spruch,
den
unlängst
der
Staatssekretär
und
-
salopp
gesagt
-
der
öster-
reichische
„Deregulierungsminister“,
Sepp
Schellhorn
in
einem
Presseinterview
am
5.
September
losgelassen
hat.
„Wir
regulieren
uns
gegenseitig
in
den
Untergang“.
Diese
Worte
klingen
bereits
wie
(s)ein
Vermächtnis,
jeden-falls
wie
der
unverändert
widrige
Ist-Zustand
(erinnert
auch
leibhaftig
an
ein
Begräbnis)
für
Unternehmer
in
Österreich.
Eigentlich
ist
Hr.
Schellhorn
angetreten,
Gesetze
z
u
überdenken,
administrative
Hürden
auszuräumen
und
die
Bedingungen
für
Unternehmer
und
alle,
die
es
noch
werden
wollen,
zu
verbessern.
Dabei
weiß
doch
wirklich,
und das ist leider traurig, der Dümmste in diesem schönen Land: Eher lernen Schweine fliegen.
Die
Kompetenzen
-
diese
Erfahrungen
mache
ich
gerade
-
verteilen
sich
Gott
sei
Dank
derart
vielschichtig,
dass
ein
Überblick
kaum
zu
wahren
ist.
Das
wäre
auch
gar
noch
nicht
so
schlimm,
aber:
Jede
einzelne
Stelle
kann
unter
Begründung
„ihrer
Vorgaben“
jedes
Unternehmen
zum
Stillstand
bringen
und
Neugründungen
ver-
hindern
.
Durch
meine
Gründung
eines
Gastrounternehmens,
das
übrigens
seit
dem
Kauf
der
Liegenschaft
bereits
13
Monate
in
Anspruch
genommen
hat,
könnte
ich
Hr.
Schellhorn
ein
umfassendes
Werk
mit
Vereinfachungen
übermitteln.
Ich
weiß
nicht,
ob
der
Staatssekretär
jemals
einen
Gastrobetrieb
mit
Renovierung
und
Ausbau
eines
Gebäudes
neu
errichtet
oder
nur
bestehende
übernommen
hat,
aber
gerade
er
müsste
wissen,
welche
sinn-
losen Hürden aus dem Verordnungsdschungel entfernt werden sollten
.
Aber
zurück
zu
seinem
Vorschlag:
Ein
Unternehmen,
das
eine
neue
Betriebs-
anlage
errichtet,
benötigt
im
Normalfall
zwei
behördliche
Bewilligungsverfahren:
Eine
Baubewilligung,
für
die
die
Gemein-
de
zuständig
ist.
Und
eine
Bewilligung
der
Betriebsanlage.
Dafür
muss
das
Unter-
nehmen
zur
Bezirkshauptmannschaft
pilgern.
Zwei
Verfahren
sind
eines
zu
viel,
weswegen
er
den
Vorschlag
macht,
dass
alle
Bewilligungen
von
einer
Behörde
behandelt
werden
sollen.
Und
Landesförderungen
für
Unternehmens-
gründung,
die
für
viele
Jungunternehmer
unabdingbar
und
wirklich
hilfreich
sind,
stehen
dann
auch
noch
auf
einem
anderen
Blatt
…
und
sind
in
einer
andern
Dienststelle einzureichen!
Und
nun
mein
Vorschlag:
Bei
welcher
Behörde
Bewilligungen
ausgestellt
werden,
ist
dem
Unternehmer
grundsätzlich
egal!
Es
geht
viel
mehr
darum,
dass
die
Bedingungen
und
Voraussetzungen
zur
Erlangung
der
Genehmigungen
völlig
überzogen
sind.
Dazu
ein
Beispiel:
Wozu
muss
ich
ein
Jahr
vor
der
Eröffnung
des
Lokals
angeben,
wo
genau
eine
leere
CO2
Flasche
(von
der
Zapfanlage)
gelagert
wird
-
und
wie
sie
dann
letztlich
gesichert
ist!
Nicht,
dass
das
vernachlässigbare
Sicherheitsrichtlinien
wären,
nur
sind
das
-
und
von
diesen
gibt
es
reichlich
-
„Sachen“,
die
man
kurzfristig
vor
dem
Eröffnen
alle
problemlos
regeln
kann.
Aber
sie
gehören
zu
den
behördlichen
Genehmigungsverfahren
im
Vorfeld,
die
kein
Mensch
in
allen
Einzelheiten
durch
Umbauarbeiten
eines
Bestandgebäudes
-
beispielsweise
eine
sich
sinnvoll
ergebende
Änderung
der
Raumnutzung
-
mitdenken
kann,
aber
zu
beträchtlichen
Verzögerungen
führen
können.
Dadurch
verliert
der
Unternehmer
viel
Zeit
um
Umsätze
zu
machen,
damit
Steuern
und
Abgaben
zu
zahlen
und
einen
Verdienst
auch
für
Angestellte
zu
lukrieren.
Oder:
Warum
muss
ich
für
Förderungen
beim
Land
bereits
ein
Jahr
vor
Eröffnung
des
Lokals
einen
Mietvertrag
über
mind.
5
Jahre
zwischen
dem
Grundeigentümer
und
dem
Betreiber
übermitteln?
Der
noch
dazu ja ohnedies jederzeit kündbar ist!
Fazit:
Der
Vorschlag
des
Staatssekretärs
klingt
in
den
Ohren
all
jener
gut,
die
damit
nichts
zu
tun
haben,
weil
es
den
Anschein
erweckt,
er
unternehme
etwas.
Nicht
aber
die
Verwaltungsstellen
sind
das
Problem
,
sondern
der
unendlich
lange
Katalog
an
Reglements
und
Vorgaben
,
der
von
den
öffentlichen
Stellen
zu
beurteilen
ist!
Ich
bin
sicher,
weil
ich
es
jeden
Tag
zur
Zeit
erfahre,
dass
mindestens
die
Hälfte
ersatzlos
gestrichen
werden
kann
-
und
biete
meine
Mitarbeit
dem
Hr.
Staatssekretär
Schellhorn
an.
Zeit
genug
dafür
hätte
ich,
meine
Betriebsanlagen-genehmigung
habe
ich
ja
leider
noch
nicht.
Und
dann
beginnt
erst
der
Umbau
…
mit
neuen
und
vielen
weiteren
Regelungen,
die:
Blitzschutz,
Mitarbeiterspinde,
Fluchtwege,
Abwaschtemperaturen,
Raumhö-
hen,
Behindertentoiletten,
Parkplatzgestaltung,
Stufenhöhen,
Oberflächenbeschaffenheit,
Schulungen,
Farb-
kennzeichnungen,
Jugendschutz,
Sicherheitsvorkehrungen
für
Küchenböden,
Dokumentationsregeln,
Ent-
und
Be-
lüftung,
Türschwellen,
Allergieverordnungen,
Seifenspender,
Lagerung,
Besteckladen,
Kühlraumtemperatur-
aufzeichnungen,
Rutschsicherungen,
Feuerlöscher,
pH
Regelungen,
Aushänge,
Putzmittel,
Arbeitsflächen-
abstände,
Lichtverhältnisse,
Türnormen,
Messerblöcke,
Speisekartenreglements,
Aufenthaltsräume,
Wasch-
beckenhöhen, etc., etc. betreffen!
Links: Winzer Leo
Hillinger und rechts
der jetzige
Staatssekretär Sepp
Schellhorn bei der
Veranstaltung „5. Tag
des Mittelstands“ am
12.6.19 in der Skybar,
Kärntnerstraße Wien.
Quelle: wikipedia
„Wir
block
ieren
uns in
den
Unter
gang!“