Von 0 auf      in wenigen Worten
EHER LERNEN SCHWEINE FLIEGEN! Es   ist   auf   jeden   Fall   ein   markiger   Spruch,   den   unlängst   der   Staatssekretär   und   -   salopp   gesagt   -   der   öster- reichische   „Deregulierungsminister“,   Sepp   Schellhorn   in   einem   Presseinterview   am   5.   September   losgelassen   hat. „Wir   regulieren   uns   gegenseitig   in   den   Untergang“.   Diese   Worte   klingen   bereits   wie   (s)ein   Vermächtnis,   jeden-falls wie   der   unverändert   widrige   Ist-Zustand   (erinnert   auch   leibhaftig   an   ein   Begräbnis)   für   Unternehmer   in   Österreich. Eigentlich   ist   Hr.   Schellhorn   angetreten,   Gesetze   z u   überdenken,   administrative   Hürden   auszuräumen   und   die Bedingungen   für   Unternehmer   und   alle,   die   es   noch   werden   wollen,   zu   verbessern.    Dabei   weiß   doch   wirklich, und das ist leider traurig, der Dümmste in diesem schönen Land: Eher lernen Schweine fliegen. Die   Kompetenzen   -   diese   Erfahrungen   mache   ich   gerade   -   verteilen   sich   Gott   sei   Dank   derart   vielschichtig,   dass ein   Überblick   kaum   zu   wahren   ist.   Das   wäre   auch   gar   noch   nicht   so   schlimm,   aber:   Jede   einzelne   Stelle   kann unter   Begründung   „ihrer   Vorgaben“   jedes   Unternehmen   zum   Stillstand   bringen   und   Neugründungen   ver- hindern .   Durch   meine   Gründung   eines   Gastrounternehmens,   das   übrigens   seit   dem   Kauf   der   Liegenschaft   bereits 13   Monate   in   Anspruch   genommen   hat,   könnte   ich   Hr.   Schellhorn   ein   umfassendes   Werk   mit   Vereinfachungen übermitteln.   Ich   weiß   nicht,   ob   der   Staatssekretär   jemals   einen   Gastrobetrieb   mit   Renovierung   und   Ausbau   eines Gebäudes   neu   errichtet   oder   nur   bestehende   übernommen   hat,   aber   gerade   er   müsste   wissen,   welche   sinn- losen Hürden aus dem Verordnungsdschungel entfernt werden sollten Aber    zurück    zu    seinem    Vorschlag:    Ein Unternehmen,    das    eine    neue    Betriebs- anlage    errichtet,    benötigt    im    Normalfall zwei    behördliche    Bewilligungsverfahren: Eine   Baubewilligung,   für   die   die   Gemein- de   zuständig   ist.   Und   eine   Bewilligung   der Betriebsanlage.    Dafür    muss    das    Unter- nehmen      zur      Bezirkshauptmannschaft pilgern.   Zwei   Verfahren   sind   eines   zu   viel, weswegen    er    den    Vorschlag    macht, dass     alle     Bewilligungen     von     einer Behörde   behandelt   werden   sollen.    Und Landesförderungen     für     Unternehmens- gründung,   die   für   viele   Jungunternehmer unabdingbar    und    wirklich    hilfreich    sind, stehen     dann     auch     noch     auf     einem anderen   Blatt   …   und   sind   in   einer   andern Dienststelle einzureichen! Und    nun    mein    Vorschlag:    Bei    welcher    Behörde    Bewilligungen    ausgestellt    werden,    ist    dem    Unternehmer grundsätzlich   egal!   Es   geht   viel   mehr   darum,   dass   die   Bedingungen   und   Voraussetzungen   zur   Erlangung   der Genehmigungen   völlig   überzogen   sind.   Dazu   ein   Beispiel:   Wozu   muss   ich   ein   Jahr   vor   der   Eröffnung   des   Lokals angeben,   wo   genau   eine   leere   CO2   Flasche   (von   der   Zapfanlage)   gelagert   wird    -   und   wie   sie   dann   letztlich gesichert   ist!   Nicht,   dass   das   vernachlässigbare   Sicherheitsrichtlinien   wären,   nur   sind   das   -   und   von   diesen   gibt   es reichlich   -   „Sachen“,   die   man   kurzfristig   vor   dem   Eröffnen   alle   problemlos   regeln   kann.   Aber   sie   gehören   zu   den behördlichen   Genehmigungsverfahren   im   Vorfeld,   die   kein   Mensch   in   allen   Einzelheiten   durch   Umbauarbeiten eines   Bestandgebäudes   -   beispielsweise   eine   sich   sinnvoll   ergebende   Änderung   der   Raumnutzung   -   mitdenken kann,    aber    zu    beträchtlichen    Verzögerungen    führen    können.    Dadurch    verliert    der    Unternehmer    viel    Zeit    um Umsätze   zu   machen,   damit   Steuern   und Abgaben   zu   zahlen   und   einen   Verdienst   auch   für Angestellte   zu   lukrieren. Oder:    Warum    muss    ich    für    Förderungen    beim    Land    bereits    ein    Jahr    vor    Eröffnung    des    Lokals    einen Mietvertrag   über   mind.   5   Jahre   zwischen   dem   Grundeigentümer   und   dem   Betreiber   übermitteln?   Der   noch dazu ja ohnedies jederzeit kündbar ist! Fazit:   Der   Vorschlag   des   Staatssekretärs   klingt   in   den   Ohren   all   jener   gut,   die   damit   nichts   zu   tun   haben,   weil   es den   Anschein   erweckt,   er   unternehme   etwas.   Nicht   aber   die   Verwaltungsstellen   sind   das   Problem ,   sondern der   unendlich   lange   Katalog   an   Reglements   und   Vorgaben ,   der   von   den   öffentlichen   Stellen   zu   beurteilen   ist! Ich   bin   sicher,   weil   ich   es   jeden   Tag   zur   Zeit   erfahre,   dass   mindestens   die   Hälfte   ersatzlos   gestrichen   werden kann   -   und   biete   meine   Mitarbeit   dem   Hr.   Staatssekretär   Schellhorn   an.   Zeit   genug   dafür   hätte   ich,   meine Betriebsanlagen-genehmigung   habe   ich   ja   leider   noch   nicht.   Und   dann   beginnt   erst   der   Umbau   …   mit   neuen   und vielen   weiteren   Regelungen,   die:   Blitzschutz,   Mitarbeiterspinde,   Fluchtwege,   Abwaschtemperaturen,   Raumhö- hen,    Behindertentoiletten,    Parkplatzgestaltung,    Stufenhöhen,    Oberflächenbeschaffenheit,    Schulungen,    Farb- kennzeichnungen,   Jugendschutz,   Sicherheitsvorkehrungen   für   Küchenböden,   Dokumentationsregeln,   Ent-   und   Be- lüftung,    Türschwellen,    Allergieverordnungen,    Seifenspender,    Lagerung,    Besteckladen,    Kühlraumtemperatur- aufzeichnungen,    Rutschsicherungen,    Feuerlöscher,    pH    Regelungen,    Aushänge,    Putzmittel,    Arbeitsflächen- abstände,    Lichtverhältnisse,    Türnormen,    Messerblöcke,    Speisekartenreglements,    Aufenthaltsräume,    Wasch- beckenhöhen, etc., etc. betreffen!
Links: Winzer Leo Hillinger und rechts der jetzige Staatssekretär Sepp Schellhorn bei der Veranstaltung „5. Tag des Mittelstands“ am 12.6.19 in der Skybar, Kärntnerstraße Wien. Quelle: wikipedia
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